TSV Frick Schneesport

Wir pflegen die Geselligkeit bei diversen Anlässen während des Sommers und des Winters.

Wir treiben zusammen Sport, jeder so viel er mag. Ob an Skitagen, Skiweekend, Fitness für alle, Skilager oder an der Vereinsreise.

Wir suchen nicht den Wettkampf, sondern geniessen es einfach mit Gleichgesinnten Spass zu haben.

Judith Hüsser
Judith Hüsser

Präsident(in)

Marco Tesan

Kassier

Claudia Biland
Claudia Biland

Vorstand

Freddy Itin

Vorstand

Stefan Käser

Vorstand

I. ALLGEMEINES

Funktionsbezeichnung

Art. 1

Die in den Statuten genannten Funktionen beziehen sich auf beide Geschlechter.

Name und Sitz

Art. 2

Der TSV Frick Schneesport ist ein selbstständiger Verein mit Sitz in Frick.

Er ist Mitglied der Vereinigung TSV Frick. Er hat die Rechte und Pflichten gemäss den Statuten der Vereinigung.

Zweck

Art. 3

Der Verein

II. ORGANISATION/ STRUKTUR

Mitgliedschaft

Art. 4

Die Mitgliedschaft im TSV Frick Schneesport steht jeder Person ab 16 Jahren offen.

Geneneralversammlung

Art. 5

Die Generalversammlung (GV) setzt sich aus den Mitgliedern zusammen. Auch Minderjährige sind stimmberechtigt.

Die GV hat die folgenden Zuständigkeiten und Kompetenzen:

Die GV fasst ihre Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der Versammlungsteilnehmer. Änderungen der Statuten und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.

Die Wahlen erfolgen für eine Dauer von drei Jahren, wobei Wiederwahlen für weitere Amtsperioden möglich sind.

Die GV findet in der Regel im ersten Halbjahr statt. Die Einladung hat spätestens 20 Tage im Voraus zu erfolgen.

Vereinsführung

Art. 6

Die Vereinsführung wird durch den Vorstand wahrgenommen. Dieser setzt sich aus dem Präsidenten und 2 bis 6 weiteren Mitgliedern zusammen.

Der Vorstand hat im Rahmen der Vereinsführung sämtliche Aufgaben, Kompetenzen, Rechte und Pflichten, die nicht einem anderen Vereinsorgan zugeordnet sind.

Dem Vorstand obliegen insbesondere:

Art. 7

Der Vorstand führt die Administration nach kaufmännischen Grundsätzen. Er sorgt insbesondere für eine ordnungsgemässe Buchhaltung und für die Protokollierung der Sitzungen.

Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein führt der Präsident, im Verhinderungsfall der Vizepräsident oder der Kassier, mit einem anderen Vorstandsmitglied kollektiv zu zweien.

Art. 8

Die Kontrollkommission prüft die Rechnung und die Buchführung.

III. HAFTUNG

Art. 9

Der TSV Frick Schneesport haftet ausschliesslich mit dem eigenen Vermögen.

IV. AUFLÖSUNG

Art. 10

Beschliesst die GV die Auflösung des Vereins, so gehen der Liquidationserlös sowie die Akten zur Verwaltung an die Vereinigung TSV Frick über, bis sich ein neuer Verein mit gleichem Sitz und Zweck bildet.

V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Art. 11

Der TSV Frick Schneesport übernimmt die Aktiven und Passiven des bisherigen TSV Frick Ski.

Art. 12

Diese Statuten wurden durch die GV vom 03.05.2013 angenommen. Sie treten sofort in Kraft und ersetzen die bisherigen Statuten des TSV Frick Ski.

I. ALLGEMEINES

Funktionsbezeichnung

Art. 1

Die in den Statuten genannten Funktionen beziehen sich auf beide Geschlechter.

Name und Sitz

Art. 2

Der „TURN- und SPORTVERBAND FRICK“ (=TSV FRICK) ist eine Vereinigung mit Sitz in der Gemeinde Frick.

Zweck

Art. 3

Unter dem Dach der Vereinigung TSV FRICK bilder selbständige Vereine die Trägerschaft.

Die Vereinigung…

II. ORGANISATION/ STRUKTUR

Mitgliedschaft

Art. 4

Die Vereinigung TSV FRICK besteht aus seinen selbständigen Mitglied-Vereinen (alphabetisch):

  • 1.

    TSV Frick Gymnastik
  • 2.

    TSV Frick Handball
  • 3.

    TSV Frick Jugendturnen
  • 4.

    TSV Frick Ski
  • 5.

    TSV Frick Volleyball

Art. 5

Die Vereine sind Selbständung und regeln die Beziehungen zu ihren Verbänden direkt.

Sie sind berechtigt, den Namen TSV FRICK mit dem Zusatz ihrer spezifischen Tätigkeit zu tragen.

Sie sind vertraglich oder mit ihren Statuten der Vereinigung TSV Frick verbunden und verpflichtet.

Sie haften für ihre Verbindlichkeiten ausschliesslich mit ihrem eigenen Vermögen.

Delgierten-Versammlung (=DV)

Art. 6

Die Vereine wählen aus ihrer Mitte für eine Amsperiode einen Delegierten und einen stellvertretenden Delegierten für die Vereinigung TSV FRICK.

Die Amtsperiode wird festgelegt in den Statuten der Vereine.

Die Delegierten bilder die Delegierten-Versammlung der Vereinigung TSV FRICK.

Art. 7

Führungsorgan der Vereinigung TSV FRICK ist die Delegierten Versammlung. Sie trifft sich regelmässig (nach Bedarf und Themen) zu Koordinationssitzungen.

Die von den Vereinen bestimmten Delegierten verfügen über eine Stimme und pro 50 Beitragszahlende je eine Zusatzstimme; jedoch niemals pr Delegierten über mehr als 1/3 der Stimmen in der Koordinationssitzung.

Geschäftsführung

Art. 8

Die Delegierten übernehmen turnusgemäss den Vorsitz der Koordinationssitzungen.

Der Vorsitzenden lädt zur Koordinationssitzung ein.

Die DV organisiert und kontrolliert eine Administration nach kaufmännischen Grundsätzen.

Sie protokolliert ihre Koordinationssitzungen zu Handen der Vorstände der Vereine.

Sie bestellt auf drei Jahre eine Kontroll- und Rechnungskommission. Diese prüft und verifiziert die Rechnung, Buch- und Geschäftsführung.

Entscheidungen und Aufgaben

Art. 9

Die Delegierten-Versammlung (DV)

Art. 10

Die DV kann diese Statuten mit 2/3-Mehrheit ändern.

Die DV ist beschlussfähig solange die Hälfte der totale Stimmen beim Appell anwesend ist.

III. FINANZIERUNG / HAFTUNG

Art. 11

Die Vereinigung TSV FRICK wird wie folgt finanziert:

Art. 12

Die Vereine entrichten der Vereinigung TSV FRICK einen Mitgliederbeitrag.

Dieser richtet sich nach der Anzahl der aktiven Mitglieder ab dem 16. Altersjahr.

Für den Mitgliederbeitrag ist die Mitgliederzahl der Vereine am 30. Mai des Jahres massgebend, für das die Beiträge zu entrichten sind.

Art. 13

Die Vereine entrichten dem TSV Frick Jugendturnen einen Beitrag für Jugendförderung. Dieser Jugendförderungsbeitrag richtet sich nach der Anzahl der aktiven Mitglieder ab dem 16. Altersjahr.

Für den Jugendförderungsbeitrag ist die Mitgliederzahl der Vereine am 30. Mai des Jahres massgebend, für das die Beiträge zu entrichten sind.

Art. 14

Sonstige Aufwand und Kosten werden den Vereinen nach Verursacherprinzip und pro rata direkt in Rechnung gestellt.

Art. 15

Die Vereinigung TSV FRICK haftet ausschliesslich mit ihrem eigenem Vermögen.

IV. AUFLÖSUNG

Art. 16

Beschliesst die Delegierten-Versammlung die Auflösung der Vereinigung TSV FRICK so fliesst der Liquidationserlös dem TSV Jugendsport zu unter dem Auftrag zu gegebener Zeit den TSV Frick neu zu gründen. Die Akten gehen zur Verwaltung an die Gemeinde Frick über, bis sich eine neue Vereinigung mit gleichem Sitz und Zweck bildet.

Art. 17

Tritt ein Verein aus der Vereinigung TSV FRICK aus, so ist er nicht mehr berechtigt diesen Namen zu tragen.

V. ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Art. 18

Die Mitglied-Vereine bemühen sich, ihre eigenen Statuten bis zum Inkrafttreten der Statuten der Vereinigung TSV FRICK anzupassen und diesen Statuten zu genügen.

Art. 19

Die Vereinigung TSV FRICK übernimmt die Aktiven und Passiven des heutigen TSV Frick.

Diese Statuten wurden durch die GV vom xx.xx.2000 angenommen.

Sie ersetzen die Fassung vom 28.Feb.1992 und treten auf den xx.xx+1.2000 in Kraft.